Edelmetall vergraben — richtig, sicher und mit offenen Karten
Gold oder Silber im Garten vergraben — die Idee ist alt und für viele reizvoll. Nüchtern betrachtet ist es aber die schwächste der üblichen Verwahrarten: unversicherbar, feuchteanfällig und im Ernstfall nur so sicher wie das Wissen um den Ort. Dieser Ratgeber erklärt, wie man es technisch richtig macht — Behälter, Korrosionsschutz, Tiefe, Recht und vor allem die Wiederauffindbarkeit — und benennt die Nachteile offen.
Wir geben keine Kaufempfehlung, nennen keine Marken und liefern bewusst keine Versteck-Anleitung, die Dieben nützt — nur Physik, Chemie, Recht und Best Practice. Als Standard-Verwahrung bleibt ein Wertschutzschrank, Bankschließfach oder professionelle Einlagerung fast immer die bessere Wahl.
Inhalt
- Ehrliche Einordnung: eher Notnagel
- Die 4 großen Nachteile
- Verwahrarten im Vergleich
- Rechtslage: eigenes vs. fremdes Land
- Schatzfund (§ 984 BGB) & Schatzregal
- Das Metall schützen: Gold vs. Silber
- Der richtige Behälter
- Wo & wie: Tiefe, Boden, Diskretion
- Den Ort wiederfinden (der Kern)
- Checkliste, Silica-Rechner & Vorlage
- Häufige Fehler
- Todesfall & Auffindbarkeit
- Bergen, prüfen, dokumentieren
Wir verkaufen kein Gold und empfehlen keine Händler — nur geprüftes Fachwissen aus amtlichen Quellen, verzahnt mit Live-Kursen. Keine Kaufempfehlung, keine Prognosen.
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Neutrale, allgemeine Orientierung — keine Rechts- oder Steuerberatung (Stand 2026). Fundrecht und Denkmalschutz sind Ländersache und ändern sich; für deinen Fall sind die zuständige Behörde oder ein Anwalt maßgeblich. Diese Seite erklärt Physik, Chemie und Recht — sie ist keine Versteck-Anleitung.
Ehrliche Einordnung: eher Notnagel als Standard
Vergraben klingt nach Krisensicherheit — nüchtern betrachtet ist es die schwächste der üblichen Verwahrarten. Für die alltägliche Aufbewahrung sind ein geprüfter Wertschutzschrank, ein Bankschließfach oder professionelle Einlagerung fast immer besser: versicherbar, trocken, wiederauffindbar und im Todesfall geregelt. All das findest du im Ratgeber Edelmetall lagern & versichern.
Sinnvoll sein kann Vergraben allenfalls als eine Bausteinoption der Streuung — um nicht alles an einem Ort zu haben. Ein Ersatz für Tresor oder Bank ist es nicht. Wenn du es trotzdem in Betracht ziehst, mach es technisch richtig und mit offenen Augen für die Nachteile — genau darum geht es hier.
Die vier großen Nachteile — zuerst
Bevor es um Technik geht: Vergraben hat vier gravierende Schwächen, die du kennen musst.
| Nachteil | Warum das wehtut |
|---|---|
| Nicht versicherbar | Ohne geprüften Wertschutzschrank keine Deckung. Ein Verlust im Erdreich lässt sich weder nachweisen noch regulieren. |
| Feuchte & Korrosion | Erde ist feucht. Undichtigkeit bedeutet Anlaufen (Silber), Wasserschaden an Belegen, im Extremfall Totalschaden. |
| Wiederauffindbarkeit | Die Nummer-1-Verlustquelle: Ort vergessen oder Besitzer verstorben — das Metall ist für immer weg. |
| Fund durch Dritte | Metalldetektoren, Bauarbeiten, Gartenumbau. Metall ist im Boden detektierbar — „vergraben" heißt nicht „unauffindbar". |
Zum ersten Punkt lohnt eine Präzisierung, weil er meist unterschätzt wird: „Nicht versicherbar" liegt nicht nur am Sublimit für Wertsachen. Die Hausratversicherung deckt Wertsachen nur im Gebäude und nur bis zu einer Höchstgrenze — im Erdreich außerhalb des Hauses greift sie regelmäßig gar nicht. Der eigentliche Killer ist die Beweislast: Im Schadensfall musst du Bestand und Verlust nachweisen. Bei vergrabenem Metall ohne lückenlose Dokumentation ist genau das praktisch unmöglich. Mehr zu Sublimits und Wertschutz im Lager-Ratgeber.
Merksatz: Vergrabenes Gold ist so sicher wie das Wissen um seinen Ort — und dieses Wissen ist der zerbrechlichste Teil.
Verwahrarten im direkten Vergleich
Statt zu behaupten, die Erde sei die schwächste Option, stell sie den Alternativen gegenüber — dann siehst du selbst, warum sie in fast jeder Zeile verliert. Verglichen werden Vergraben, der heimische Wertschutzschrank, das Bankschließfach und die professionelle Einlagerung / Zollfreilager.
| Kriterium | Vergraben | Wertschutzschrank | Bankschließfach | Prof. Einlagerung |
|---|---|---|---|---|
| Kosten | sehr gering (nur Material) | einmalig hoch, dann gering | laufende Miete | laufende Gebühr (Lager + Police) |
| Versicherbarkeit | faktisch nein (Beweislast) | ja, bis Sicherungswert je Grad | Inhalt separat; Bankhaftung begrenzt | i. d. R. voll versichert |
| Zugriffszeit | sofort, aber Graben nötig | sofort | nur zu Banköffnungszeiten | Anfrage/Logistik, Tage |
| Diskretion | hoch — solange unentdeckt | mittel (Schrank im Haus) | hoch | hoch |
| Klimarisiko | hoch (Feuchte, Frost, Korrosion) | gering (trockener Innenraum) | gering | sehr gering (klimatisiert) |
| Todesfall | kritisch — nur mit Ortsdoku auffindbar | gut (Zugriff für Erben) | geregelt (Erbschein/Vollmacht) | vertraglich geregelt |
Das Muster ist eindeutig: Vergraben gewinnt nur bei den Kosten und — solange niemand es entdeckt — bei der Diskretion. In den drei Zeilen, die im Ernstfall zählen (Versicherbarkeit, Klimarisiko, Todesfall), verliert die Erde deutlich. Deshalb taugt sie höchstens als ergänzender Baustein einer Streuung, nie als alleinige Verwahrung.
Rechtslage: eigenes Land ja, fremdes nein
Auf dem eigenen Grundstück darfst du dein eigenes Metall grundsätzlich vergraben — es bleibt dein Eigentum, du gräbst in deinem Boden. Auf fremdem oder öffentlichem Grund (Wald, Feld, Park, Wiese eines anderen) ist das nicht zulässig: Du brauchst die Zustimmung des Eigentümers, und selbst dann kann Denkmalschutzrecht das Graben einschränken.
Genau hier liegt der praktische Haken, denn „eigenes Grundstück" ist bei vielen Interessierten gerade nicht der Normalfall. Drei Situationen, in denen die einfache Regel nicht mehr trägt:
- Kleingarten, Pachtparzelle, Mietgrundstück: Das ist fremder Boden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers/Verpächters darfst du dort nicht graben — und im Kleingarten beschränkt das Bundeskleingartengesetz die Nutzung ohnehin auf die kleingärtnerische Bewirtschaftung. Kündigung oder Pächterwechsel bedeuten außerdem: Der Zugang endet, während dein Metall im fremden Boden bleibt.
- Hausverkauf oder Umzug: Das vergrabene Metall bleibt zwar dein Eigentum, aber sobald das Grundstück einem anderen gehört, hast du kein Zugriffsrecht mehr — Betreten und Graben auf fremdem Grund ist tabu. Wer verkauft oder umzieht, muss vorher bergen. Ein vergessenes Depot ist beim Eigentümerwechsel faktisch verloren.
- Geteiltes/gemeinschaftliches Eigentum: Bei Miteigentum oder Ehegatten-Grundstücken ist der Boden nicht allein „deiner" — kläre Zugriff und Auffindbarkeit für den Ernstfall mit, sonst entsteht Streit.
Klarstellung, weil es oft mitgemeint ist: Edelmetall zu vergraben, um Vermögen vor Gläubigern oder dem Finanzamt zu verbergen, kann strafbar sein — je nach Lage als Vollstreckungsvereitelung (§ 288 StGB), als Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder, bei drohender Zahlungsunfähigkeit, als Bankrott (§ 283 StGB) — und Vermögensübertragungen anfechtbar machen. Diese Seite behandelt Vergraben ausschließlich als Verwahrtechnik für legales Eigentum — nicht als Weg, etwas zu verheimlichen.
Schatzfund (§ 984 BGB) & Schatzregal
Der Schatzfund nach § 984 BGB betrifft Sachen, die so lange verborgen gelegen haben, dass sich der Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt. Nur dann greift die hadrianische Teilung: Eigentum je zur Hälfte an Entdecker und Grundstückseigentümer. Für dein modernes Anlagemetall gilt das nicht — du bist der bekannte Eigentümer und kannst es mit deiner Dokumentation belegen. Es ist kein „Schatz" im Sinne der Norm.
Zusätzlich hat inzwischen jedes Bundesland ein Schatzregal in seinem Denkmalschutzgesetz (Bayern zuletzt seit 1. Juli 2023): Funde von wissenschaftlichem oder kulturellem Wert (Bodendenkmäler) werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes und sind meldepflichtig. Das zielt auf archäologische Kulturgüter — nicht auf moderne Barren und Anlagemünzen. Relevant wird es nur, wenn beim Graben alte Objekte auftauchen: Dann besteht Meldepflicht bei der Denkmalschutzbehörde.
Das Metall schützen: Gold ist inert, Silber läuft an
Gold ist ein Edelmetall im chemischen Sinn: Es oxidiert unter normalen Bedingungen nicht und ist praktisch inert — reines Gold übersteht Jahre im Boden unbeschadet, solange kein Wasser eindringt. Silber ist heikler: Es reagiert mit Schwefelverbindungen zu Silbersulfid und läuft dunkel an. Feuchtigkeit oxidiert Silber zwar nicht allein, beschleunigt das Anlaufen aber deutlich. Ein Anlaufen mindert bei Anlagesilber vor allem die Optik, nicht den Metallwert — bei Sammlermünzen kann es aber den Sammlerwert kosten.
Praktisch heißt das: Münzen in Kapseln oder Original-Blister lassen, das Ganze vakuumieren und ein Trockenmittel (Silica-Gel) beilegen. Finger weg von reaktiven Materialien: Weich-PVC (Weichmacher greifen Münzen an), Gummi, Wolle und ungeeignete Papiere gasen Schwefel aus oder halten Feuchte. Und ganz wichtig: Kaufbelege und Zertifikate nicht mitvergraben — Papier verrottet. Sie gehören ins Inventar, das trocken und getrennt liegt.
Dahinter steckt mehr als Ordnungsliebe — es ist ein steuerlicher Grund: Der Gewinn aus dem Verkauf physischer Edelmetalle ist nach einer Haltefrist von einem Jahr einkommensteuerfrei (§ 23 EStG). Den Nachweis der Haltefrist führst du über Kaufdatum und Kaufbeleg. Verrottet der Beleg im Boden, kannst du die Frist später nicht mehr belegen — aus dem eigentlich steuerfreien Verkauf wird ein vermeidbarer Streitfall mit dem Finanzamt. Details im Ratgeber Edelmetall & Steuern.
Der richtige Behälter: luft- UND wasserdicht
Der Behälter entscheidet über Erfolg oder Totalschaden. Er muss gleichzeitig luftdicht, wasserdicht und korrosionsfest sein. Bewährt sind dickwandige Kunststoffrohre (HDPE/PVC/ABS) mit verschraubten oder verklebten Endkappen und dickwandige Schraubdeckel-Behälter — idealerweise noch ein zusätzlicher wasserdichter Beutel mit Trockenmittel im Inneren (doppelte Barriere). Materialkunde in Kürze:
- Kunststoff (HDPE/PVC/ABS) & Edelstahl rosten nicht — geeignet.
- Dünne Blechdosen, Eisen, Stahlkisten rosten durch und werden undicht — ungeeignet.
- Für den Behälter ist PVC in Ordnung; nur in direktem Münzkontakt ist Weich-PVC tabu (Weichmacher).
Überlegenswert: lieber mehrere kleine Behälter als „alles in einem" — das begrenzt den Schaden, falls einer undicht wird oder gefunden wird.
Wo & wie: Tiefe, Boden, Diskretion
Nur auf dem eigenen Grundstück. Physikalisch sinnvoll ist eine Tiefe unter der Frostgrenze: So bleibt die Temperatur stabil und Frosthebungen setzen dem Behälter nicht zu. Die frostfreie Tiefe (Anhalt: frostfreie Gründungstiefe nach DIN 1054) hängt von der Region ab — grobe Richtwerte:
| Region | Frostfreie Tiefe (Richtwert) |
|---|---|
| Norddeutsche Tiefebene, Küste, milde Lagen | ca. 0,80 m |
| Mittlere Lagen, Mittelgebirgsvorland | ca. 1,00 m |
| Mittelgebirge, höhere/kältere Lagen | ca. 1,00–1,20 m |
| Alpenraum, Hochlagen | bis 1,50 m und mehr |
Das sind Orientierungswerte — die verbindliche örtliche Frosteinwirkzone nennt dir das Bauamt. Unabhängig von der Tiefe gilt: Staunässe, Grundwasser und Senken meiden; ein leicht erhöhter, gut drainierter Standort ist besser als eine feuchte Mulde.
Diskretion gehört dazu: kein frisch umgegrabener Fleck, der auffällt, und keine Zeugen. Und eine ehrliche Grenze der Physik — statt sie offenzulassen, hier konkret: Ein Metalldetektor erfasst münzgroße Objekte mit gängigen Geräten nur wenige Dezimeter tief (grob 20–35 cm), größere Metallmassen deutlich tiefer; Spezial- und Tiefensuchgeräte reichen für große Objekte in den Meterbereich. Tiefe hilft also messbar, schützt aber nicht gegen gezieltes Absuchen. Verlass dich nicht auf falsche Sicherheit durch die Erde allein. Wir geben hier bewusst keine „beste Versteck"-Anleitung, nur die allgemeinen Prinzipien.
Den Ort wiederfinden — der eigentliche Kern
Das ist der wichtigste Abschnitt. Verlass dich niemals auf dein Gedächtnis — das Vergessen ist die Hauptausfallursache. Miss die Stelle stattdessen ein:
- Triangulation: zwei bis drei gemessene Abstände zu dauerhaften Fixpunkten (Hausecke, Grenzstein, Fundament) — keine Bäume oder Sträucher (wachsen, sterben, werden gefällt).
- GPS-Koordinaten als grobe Ergänzung: Ein Handy ist nur auf etwa 3–5 m genau (unter Bäumen oder nahe Gebäuden schlechter) — reicht zum Wiederfinden der Ecke, nicht des exakten Punkts.
- Skizze + Beschreibung, verschlüsselt oder versiegelt und an einem anderen sicheren Ort (Tresor, Bankschließfach, Notar, Vertrauensperson) — nie beim Depot selbst.
Nimm den Ort in dein Inventar und den Notfallordner auf. Ehrlich gesagt: Geht dieses Wissen verloren, ist das Metall verloren — kein Beleg, keine Versicherung, kein Nachweis holt es zurück.
Werkzeuge: Checkliste, Silica-Rechner & Inventarvorlage
Drei praktische Helfer für die Vorbereitung. Alles läuft rein in deinem Browser — es werden keine Eingaben an einen Server gesendet; der Haken-Stand der Checkliste wird nur lokal auf diesem Gerät gespeichert.
Vorbereitungs-Checkliste
/Silica-Gel-Rechner
Grobe Orientierung für die Trockenmittelmenge nach Behältervolumen — kein exakter Laborwert.
Empfohlene Menge: g Silica-Gel
Tipp: Indikator-Silica nehmen (Farbumschlag zeigt Sättigung) und bei jeder Sichtkontrolle — alle 1 bis 2 Jahre — prüfen und bei Bedarf tauschen.
Neutrale Inventarvorlage
Die Spalten, die du je Position brauchst — Kaufdatum und Kaufpreis sind auch dein Haltefrist- und Steuernachweis.
| Produkt | Feingewicht | Kaufdatum | Kaufpreis | Behälter-Nr. | Standort-Code |
|---|---|---|---|---|---|
| Krügerrand 1 oz | 31,1 g | 10.03.2024 | 2.050,00 € | R-01 | GARTEN-A3 |
Prinzip Standort-Code statt Klartext: In die Liste kommt nur ein Code (z. B. „GARTEN-A3"), nie die echte Ortsbeschreibung. Der Schlüssel, der den Code auflöst, wird getrennt und sicher verwahrt (versiegelter Umschlag beim Notar, Bankschließfach). So nützt eine gefundene Liste niemandem.
Häufige Fehler — und was stattdessen richtig ist
Die typischen Patzer auf einen Blick. Fast jeder Totalverlust geht auf einen davon zurück.
- Blechdose oder Eisenkiste statt Kunststoffrohr — rostet durch und wird undicht — Wasser dringt ein.
- Weich-PVC, Gummi oder Wolle im direkten Münzkontakt — Weichmacher und Schwefel greifen die Oberfläche an.
- Einen Baum oder Strauch als Fixpunkt nehmen — wächst, stirbt oder wird gefällt — das Einmess-Maß wird wertlos.
- Den Ort nur im Kopf behalten — Vergessen ist die Nummer-1-Verlustquelle, erst recht nach Jahren.
- Alles in einen einzigen großen Behälter packen — ein Leck oder ein Fund trifft sofort den Gesamtbestand.
- Kaufbelege und Zertifikate mitvergraben — Papier verrottet — Eigentums- und Haltefrist-Nachweis sind weg.
- Klartext-Skizze in der Nachttischschublade — wer einbricht, findet Metall und Schatzkarte in einem Zug.
- Über der Frostgrenze oder in einer Staunässe-Mulde vergraben — Frosthebung und Dauerfeuchte gefährden Behälter und Inhalt.
Todesfall & Auffindbarkeit
Was nur du weißt, geht mit dir verloren. Vergrabenes Metall ohne Auffindbarkeitshinweis ist im Todesfall für die Erben faktisch nicht existent. Deshalb gehört der Ort — verschlüsselt, aber im Ernstfall auffindbar — in deine Nachlass- und Notfallunterlagen und Vollmachten.
Eine wichtige Präzisierung: Der Ort gehört nicht in den Text des Testaments. Ein Testament wird im Erbfall amtlich eröffnet und liegt dann einem größeren Kreis offen — die Vertraulichkeit des Verstecks wäre dahin. Der sauberere Weg ist ein versiegelter Umschlag beim Notar oder im Bankschließfach, kombiniert mit einer Vollmacht (idealerweise über den Tod hinaus), damit eine Vertrauensperson im Ernstfall zugreifen kann. So bleibt der Ort geheim und ist trotzdem gesichert auffindbar. Wie du Auffindbarkeit, Vollmachten und Zugriff im Not- und Todesfall sauber regelst, steht ausführlich im Ratgeber Edelmetall lagern & versichern.
Bergen, prüfen, dokumentieren
Beim Bergen den Behälter auf Dichtigkeit und Feuchtigkeit prüfen, das Silica-Gel checken und Silber auf Anlaufen kontrollieren (Anlauf mindert den Metallwert nicht, aber ggf. den Sammlerwert). Willst du wieder vergraben, erneuere das Trockenmittel und die Abdichtung. Und in jedem Fall: Dokumentation und Inventar aktualisieren — besonders, wenn sich der Ort oder die Fixpunkte verändert haben.
Beim Sichten helfen unsere Werkzeuge: Zweifel an einem Stück klärst du mit dem Echtheits-Prüfer und dem Münzgewicht-Prüfer (Soll-Gewicht und -Maße je Münze). Willst du (Teil-)Bestände verkaufen, liefert der Schmelzwert-Rechner den aktuellen Materialwert als Verhandlungsbasis.
Häufige Fragen
Ist es legal, Gold im Garten zu vergraben?
Auf deinem eigenen Grundstück darfst du dein eigenes Gold grundsätzlich vergraben — es bleibt dein Eigentum. Auf fremdem oder öffentlichem Grund ist es ohne Zustimmung nicht zulässig, und Denkmalschutzrecht kann Grabungen zusätzlich einschränken. Nicht erlaubt ist es, Vermögen so vor Gläubigern oder dem Finanzamt zu verbergen — je nach Lage kann das als Vollstreckungsvereitelung (§ 288 StGB), Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder, bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Bankrott (§ 283 StGB) strafbar und zivilrechtlich anfechtbar sein. Keine Rechtsberatung, Stand 2026.
Ist vergrabenes Gold versichert?
Nein. Versicherungsschutz für Edelmetall setzt in der Regel einen geprüften, verschlossenen Wertschutzschrank voraus. Vergrabenes Metall ist nicht gedeckt, und ein Verlust im Erdreich lässt sich weder nachweisen noch regulieren. Das ist der wichtigste Nachteil gegenüber Tresor, Bankschließfach oder professioneller Einlagerung.
Wie schütze ich Gold und Silber vor Feuchtigkeit und Korrosion?
Gold ist chemisch inert und rostet nicht — es braucht vor allem Schutz vor Wasser. Silber läuft durch Schwefel und hohe Luftfeuchte an (Silbersulfid). Die Lösung: Münzen in Kapseln/Blister, das Ganze vakuumieren und Trockenmittel (Silica-Gel) beilegen. Reaktive Materialien wie Weich-PVC, Gummi und Wolle vermeiden. Anlaufen mindert bei Anlagesilber den Metallwert nicht, kann aber Sammlerwert kosten.
Welcher Behälter eignet sich zum Vergraben?
Einer, der gleichzeitig luftdicht, wasserdicht und korrosionsfest ist. Bewährt sind dickwandige Kunststoffrohre (HDPE/PVC/ABS) mit verschraubten oder verklebten Endkappen sowie dickwandige Schraubdeckel-Behälter, plus ein zusätzlicher wasserdichter Beutel mit Trockenmittel im Inneren. Dünne Blechdosen, Eisen oder Stahlkisten rosten durch und werden undicht — ungeeignet.
Wie tief sollte man vergraben?
Physikalisch sinnvoll ist eine Tiefe unter der Frostgrenze — in Deutschland je nach Region etwa 80 cm bis 1,5 m. So bleibt die Temperatur stabil und Frosthebungen setzen dem Behälter nicht zu. Staunässe, Grundwasser und Senken meiden. Bedenke: Ein Metalldetektor kann Metall im Boden aufspüren — tiefer ist schwerer detektierbar, aber unauffindbar ist nichts.
Wie merke ich mir den Ort zuverlässig?
Nicht aufs Gedächtnis verlassen — das ist die Hauptausfallursache. Miss zwei bis drei Abstände zu dauerhaften Fixpunkten (Hausecke, Grenzstein — keine Bäume) und notiere GPS-Koordinaten als grobe Ergänzung (Handy nur auf 3–5 m genau). Bewahre eine verschlüsselte Skizze an einem anderen sicheren Ort auf (Tresor, Schließfach, Notar), nie beim Depot selbst, und nimm alles ins Inventar auf.
Bekommt der Staat mein vergrabenes Gold über den Schatzfund (§ 984 BGB)?
Nein. Der Schatzfund nach § 984 BGB und das hälftige Teilen (hadrianische Teilung) greifen nur, wenn eine Sache so lange verborgen lag, dass ihr Eigentümer nicht mehr ermittelbar ist. Bei deinem modernen Anlagemetall bist du der bekannte, belegbare Eigentümer — es ist kein Schatz im Sinne der Norm. Das Schatzregal der Länder betrifft archäologische Kulturgüter, nicht neue Barren und Anlagemünzen.
Sollte ich Kaufbelege und Zertifikate mitvergraben?
Nein. Papier verrottet in feuchtem Erdreich. Belege, Zertifikate und die Inventarliste gehören trocken und getrennt aufbewahrt — im Notfall-/Nachlassordner. Sie sind dein Eigentumsnachweis und für die einjährige Haltefrist bzw. einen späteren Verkauf wichtig; genau deshalb dürfen sie nicht mit dem Metall verloren gehen.
Darf ich im Kleingarten oder auf Pachtland Gold vergraben?
Grundsätzlich nein. Kleingarten, Pachtparzelle und Mietgrundstück sind fremder Boden — ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers/Verpächters darfst du dort nicht graben, und das Bundeskleingartengesetz beschränkt die Nutzung ohnehin auf die kleingärtnerische Bewirtschaftung. Bei Kündigung oder Pächterwechsel endet zudem dein Zugang, während das Metall im fremden Boden bleibt. Dasselbe gilt beim Hausverkauf: Sobald das Grundstück einem anderen gehört, hast du kein Zugriffsrecht mehr — vorher bergen.
Wie viel Silica-Gel brauche ich?
Als grobe Orientierung etwa 4 g Trockenmittel je Liter Behältervolumen bei gut dichtenden Behältern (Rohr plus Vakuumbeutel), rund 8 g/l bei einfach schließenden — mindestens aber ein kleines Päckchen. Verwende Indikator-Silica, dessen Farbumschlag die Sättigung anzeigt, und prüfe es bei jeder Sichtkontrolle alle ein bis zwei Jahre. Den Wert für dein Volumen rechnet dir der Silica-Gel-Rechner auf dieser Seite aus.