Altgold
Auch: Bruchgold, Secondhand-Gold, Scrap Gold
Altgold bezeichnet gebrauchte oder beschädigte Goldgegenstände – Schmuck, Zahngold, Münzen und Industrierückstände – die eingeschmolzen und raffiniert werden, um den enthaltenen Feingoldanteil zurückzugewinnen.
Altgold ist der Sammelbegriff für alle goldhaltigen Gegenstände, die aus dem ursprünglichen Verwendungszweck ausgeschieden sind und deren Goldgehalt durch Einschmelzen und anschließende Raffination zurückgewonnen werden soll. Dazu zählen gebrochener oder abgenutzter Schmuck, Zahngoldlegierungen, alte Goldmünzen mit Beschädigungen, vergoldete Elektronikbauteile sowie Produktionsrückstände aus der Schmuckindustrie. Der aktuelle Goldpreis bestimmt maßgeblich, wann sich der Aufwand der Rückgewinnung lohnt.
Was gilt als Altgold?
Die Bezeichnung ist nicht gesetzlich definiert, hat sich aber im Edelmetallhandel für folgende Kategorien etabliert:
| Kategorie | Typischer Feingehalt | Beispiele |
|---|---|---|
| Schmuckbruch | 333–750 | Ringe, Ketten, Ohrringe mit Kratzer oder Bruch |
| Zahngold | 585–900 | Kronen, Brücken, Inlays aus Dentallegierungen |
| Alte Goldmünzen | 900–999 | Beschädigte Sovereign, Dukaten, 20-Mark-Stücke |
| Industrie-/Elektronikschrott | 0,5–999 (je nach Fraktion) | Kontakte, Bonddrähte, Leiterplatten |
| Halbfabrikate & Späne | variabel | Schmiede- und Fräsrückstände aus Goldschmieden |
Die klassischsten Quellen für Privatpersonen sind Schmuckstücke, die nicht mehr getragen werden oder kaum noch Wiederverkaufswert als Gebrauchsgegenstand haben, sowie Zahngold aus abgelösten Zahnprothesen.
Schmelzwert: die entscheidende Kennzahl
Bevor Altgold verkauft oder zur Scheideanstalt gegeben wird, sollte der Schmelzwert (auch: Materialwert) ermittelt werden. Er ergibt sich aus Raugewicht, Feingehalt und aktuellem Spotpreis:
Schmelzwert = Raugewicht (g) × Feingehalt (‰ / 1000) × Goldpreis (€/g)
Ein Ring mit 5 g Raugewicht und Stempel 585 (= 58,5 % Gold) enthält bei einem Goldpreis von 85 €/g rechnerisch:
5 g × 0,585 × 85 €/g = 248,63 € Schmelzwert
Diesen Wert können Sie schnell mit dem Schmelzwert-Rechner ermitteln – einfach Gewicht, Legierung und Einheit eingeben.
Ankaufspreis vs. Schmelzwert
Der tatsächlich ausgezahlte Ankaufspreis liegt stets unter dem theoretischen Schmelzwert, da Ankäufer folgende Kosten einpreisen:
- Scheidepauschale – Kosten für Einschmelzen und Raffination (typisch 5–15 %)
- Analysekosten – Feingehaltsbestimmung per Röntgenfluoreszenzanalyse oder Stichprobe
- Handelsmarge – Gewinnaufschlag des Ankäufers
- Kursrisiko – Absicherung gegen Preisschwankungen bis zur Weiterveräußerung
In der Praxis erhalten Privatverkäufer je nach Anbieter, Menge und Reinheit 70–90 % des Schmelzwerts. Vergleichen lohnt sich: Scheidanstalten zahlen in der Regel mehr als Pfandleihhäuser oder Juweliere, weil sie direkt im Markt tätig sind. Den zu erwartenden Auszahlungsbetrag schätzen Sie mit dem Ankaufspreis-Rechner ab.
Feingehalt bestimmen – bevor man verkauft
Der aufgestempelte Feingehaltsstempel (Karat oder Tausendstel-Punze) gibt Auskunft über den Goldanteil. Fehlt der Stempel oder ist er unleserlich, kann ein Ankäufer oder eine Scheideanstalt den Feingehalt analytisch bestimmen. Gängige Methoden:
- Strichprobe – schnelle Näherung, Genauigkeit ±5–10 ‰
- Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) – zerstörungsfrei, sehr präzise, Standard bei seriösen Ankäufern
- Kupellation / nasschemische Analyse – destruktiv, höchste Genauigkeit, bei größeren Mengen
Legierungen wie Weißgold, Roségold oder alte Dentalgusslegierungen enthalten neben Gold weitere Metalle (Silber, Kupfer, Palladium, Platin); deren Gehalt beeinflusst den Gesamtwert, da Scheideanstalten mitunter auch die Nebenmetalle vergüten.
Zahngold als Sonderfall
Zahngold besteht selten aus einer einzigen Legierung. Typisch sind Goldgehalt von 60–90 % (Stempel 600–900), versetzt mit Silber, Palladium, Platin und Kupfer. Zahngoldankäufer analysieren die Gesamtlegierung und vergüten alle Edelmetalle. Der Zahngold-Rechner gibt eine erste Orientierung, welcher Anteil auf Gold entfällt.
Recycling und Marktbedeutung
Altgold-Recycling ist eine bedeutende Säule des globalen Goldangebots. Nach Angaben des World Gold Council stammen regelmäßig 25–30 % des jährlichen Goldangebots aus Recyclingquellen – in Jahren hoher Goldpreise steigt dieser Anteil, weil mehr Besitzer bereit sind, gehortetes Altgold zu verkaufen. Dies macht Recycling zum elastischen Puffer im Markt: steigt der Goldpreis stark, kommt mehr Altgold auf den Markt und dämpft den Anstieg leicht.
Für die Umwelt ist Recycling gegenüber der Primärförderung vorteilhaft: Die Aufbereitung von Altgold verbraucht erheblich weniger Energie und erzeugt keine Abraumhalden oder Chemikalienabwässer wie der Tagebau- und Laugungsprozess in Goldminen.
Steuer- und Rechtshinweise
Privatpersonen, die Altgold aus eigenem Haushalt verkaufen, erzielen in der Regel ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Liegt die Haltefrist über einem Jahr, ist der Gewinn steuerfrei; bei kürzerer Haltedauer gilt die Freigrenze von 1.000 € (ab Veranlagungszeitraum 2024). Überschreitet der Gesamterlös beim Barankauf die gesetzliche Bargeldgrenze (derzeit 2.000 €), ist eine Legitimationsprüfung des Käufers nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtend. Dieser Text ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung – im Zweifel einen Steuerberater hinzuziehen.
Kurz gemerkt
Altgold ist kein Abfall, sondern ein messbarer Rohstoff: Der Schmelzwert lässt sich aus Gewicht, Feingehalt und aktuellem Goldpreis exakt berechnen. Wer vor dem Verkauf den Materialwert kennt und mehrere Ankäufer vergleicht, erzielt deutlich bessere Ergebnisse als beim ersten Angebot.