Anlagegold
Auch: Investmentgold, steuerfreies Gold, § 25c UStG
Anlagegold ist steuerlich privilegiertes Gold (Barren und bestimmte Münzen), dessen Kauf in der EU von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Anlagegold (auch Investmentgold) ist eine steuerlich klar definierte Kategorie. In der gesamten EU ist der Kauf von Anlagegold von der Mehrwertsteuer befreit – das macht Gold gegenüber Silber, Platin und Palladium besonders attraktiv, denn dort fällt beim Kauf in der Regel Umsatzsteuer an.
Was als Anlagegold gilt
Die Voraussetzungen regelt in Deutschland § 25c des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Als Anlagegold gelten:
- Goldbarren und -plättchen mit einem Feingehalt von mindestens 995/1000, in am Markt üblichen Gewichten.
- Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900/1000 haben, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel waren oder sind und deren Verkaufspreis den Materialwert um nicht mehr als 80 % übersteigt.
Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich eine Liste der Münzen, die als Anlagegold gelten. Klassiker wie Krügerrand, Maple Leaf, Wiener Philharmoniker oder American Eagle stehen zuverlässig darauf.
Steuerfrei beim Kauf – und beim Verkauf?
Zwei verschiedene Steuern sind zu unterscheiden:
- Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer): Beim Kauf von Anlagegold fällt keine an. Deshalb zahlt man im Wesentlichen nur Spotpreis plus Aufgeld.
- Einkommensteuer auf Gewinne: Verkaufst du physisches Gold nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr, ist der Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG steuerfrei. Innerhalb der Jahresfrist sind Gewinne steuerpflichtig (mit einer Freigrenze). Eine erste Einschätzung liefert der Steuerschätzer.
Anlagegold vs. Sammlermünzen
Nicht jede Goldmünze ist Anlagegold. Numismatische Sammlermünzen, deren Preis stark über dem Materialwert liegt, fallen aus der Definition heraus und können umsatzsteuerpflichtig sein. Für den reinen Vermögensaufbau greifen Anleger deshalb meist zu barrennahen Produkten und gängigen Bullionmünzen mit niedrigem Aufgeld.
Kurz gemerkt
Anlagegold verbindet zwei Steuervorteile: mehrwertsteuerfrei beim Kauf und – nach einem Jahr Haltedauer – steuerfrei beim Verkauf. Wer diese Regeln kennt, kauft gezielt die richtigen Barren und Münzen und vermeidet unnötige Abgaben. (Dieser Text ist keine Steuerberatung; im Zweifel hilft der Steuerberater.)