Steuern & Recht
Anlagegold, Differenzbesteuerung, Spekulationsfrist, Tafelgeschäft: Der Kauf und Verkauf von Edelmetallen unterliegt klaren steuer- und rechtlichen Regeln. Hier verständlich erklärt (keine Steuerberatung).
Die Abgeltungsteuer von 25 % besteuert Kapitalerträge pauschal, gilt jedoch nicht für physische Edelmetalle – dort greift stattdessen die Spekulationsfrist nach § 23 EStG.
Anlagegold ist steuerlich privilegiertes Gold (Barren und bestimmte Münzen), dessen Kauf in der EU von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Die Bargeldgrenze beim Goldkauf legt fest, ab welchem Betrag Händler die Identität des Käufers nach dem Geldwäschegesetz (GwG) feststellen und dokumentieren müssen.
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist ein umsatzsteuerliches Sonderverfahren, bei dem Händler die Steuer nur auf die Handelsspanne (Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis) berechnen, nicht auf den vollen Verkaufspreis.
Das FIFO-Prinzip (First In, First Out) legt fest, dass beim Verkauf von Edelmetallen steuerlich stets die zuerst erworbenen Einheiten als zuerst veräußert gelten.
Die Freigrenze von 1.000 Euro (bis 2022: 600 Euro) befreit private Veräußerungsgewinne aus Edelmetallverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist von der Einkommensteuer, sofern der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte im Kalenderjahr diesen Betrag nicht überschreitet.
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Edelmetallhändler ab bestimmten Schwellenwerten zur Identifizierung ihrer Kunden und zur Meldung verdächtiger Transaktionen.
Die Haltefrist bezeichnet den Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung eines Wirtschaftsguts, nach dessen Ablauf private Veräußerungsgewinne in Deutschland steuerfrei bleiben.
Die Legitimationsprüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsfeststellung beim Kauf oder Verkauf von Edelmetallen ab bestimmten Bargeld-Schwellenwerten gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG).
Auf den Kauf von Silber (Barren, Münzen, Industriesilber) wird in Deutschland Umsatzsteuer erhoben – im Gegensatz zu Anlagegold, das umsatzsteuerbefreit ist.
Ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG liegt vor, wenn eine Privatperson Wirtschaftsgüter – darunter physische Edelmetalle – innerhalb der gesetzlichen Haltefrist mit Gewinn verkauft und dieser Gewinn der Einkommensteuer unterliegt.
Die Spekulationsfrist bezeichnet den Zeitraum, nach dessen Ablauf private Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen und anderen Wirtschaftsgütern in Deutschland steuerfrei bleiben.
Ein Tafelgeschäft ist der anonyme Kauf oder Verkauf von Edelmetallen, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten gegen Barzahlung am Schalter (»über den Tresen«), ohne Angabe der Identität des Käufers.
Anlagegold ist in der EU nach § 25c UStG von der Umsatzsteuer befreit, sofern es bestimmte Mindestanforderungen an Feingehalt und Form erfüllt.
Beim grenzüberschreitenden Transport von Edelmetallen gelten innerhalb der EU Anmeldepflichten ab 10.000 Euro sowie Einfuhrumsatzsteuer- und Zollregeln bei der Einreise aus Drittstaaten.