Goldmark / Kaiserreich-Münzen
Auch: Kaiserreich-Goldmünze, Wilhelminische Goldmünze, Reichsgoldmünze
Goldmünzen des Deutschen Kaiserreichs (1871–1915), geprägt in 900er Gold (Crowngold), heute gesetzlich als Anlagegold steuerbefreit.
Die Goldmark bezeichnet die Goldmünzen, die das Deutsche Kaiserreich zwischen 1871 und 1915 nach dem einheitlichen Münzgesetz von 1873 prägte. Mit der Reichsgründung löste die Goldmark den bis dahin zersplitterten Münzwirrwarr der deutschen Einzelstaaten ab und schuf erstmals eine gemeinsame Währung auf Goldbasis. Wer heute Kaiserreich-Münzen kauft oder verkauft, erwirbt damit nicht nur Geschichte, sondern auch steuerbefreites Anlagegold im Sinne des § 25c UStG.
Münznominale und technische Daten
Das Kaiserreich prägte Goldmünzen in drei Nominalen: 5, 10 und 20 Mark. Die 20-Mark-Münze ist die am weitesten verbreitete und für Anleger die relevanteste Variante.
| Nominal | Raugewicht | Feingewicht | Durchmesser | Feingehalt |
|---|---|---|---|---|
| 5 Mark | 1,991 g | 1,792 g | 17,0 mm | 900/1000 |
| 10 Mark | 3,982 g | 3,584 g | 19,5 mm | 900/1000 |
| 20 Mark | 7,965 g | 7,168 g | 22,5 mm | 900/1000 |
Alle Nominale bestehen aus 900er Gold (Crowngold) – einer Legierung aus 90 % Feingold und 10 % Kupfer, die der Münze die nötige Härte für den Umlauf verleiht. Den Schmelzwert Ihrer Münze berechnen Sie bequem mit dem Schmelzwertrechner.
Feingewicht berechnen
Das Feingewicht ergibt sich direkt aus Raugewicht und Feingehalt:
Feingewicht = Raugewicht × Feingehalt
Beispiel 20 Mark: 7,965 g × 0,900 = 7,168 g Feingold
Nutzen Sie den Münzgewicht-Prüfer, um das Gewicht Ihrer Münze mit dem Sollwert zu vergleichen – Abweichungen von mehr als 0,1 g können auf Fälschungen oder starken Verschleiß hinweisen.
Vielfalt der Emittenten
Da das Kaiserreich aus Einzelstaaten bestand, prägten unterschiedliche Münzstätten für Kaiser und Landesfürsten: Berlin (A), München (D), Muldenhütten (E), Stuttgart (F), Karlsruhe (G), Hamburg (J) sowie einige heute nicht mehr existierende Stätten. Das Prägezeichen (Münzbuchstabe) befindet sich auf der Rückseite unter dem Adler. Seltenere Prägebuchstaben erzielen am Numismatikmarkt teils deutlich höhere Aufgelder.
Anlagerelevanz und Steuer
Kaiserreich-Goldmünzen erfüllen die EU-Kriterien für Anlagegold: Feingehalt mindestens 900/1000 und nach 1800 geprägt. Sie sind daher in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Die Spekulationsfrist nach § 23 EStG beträgt bei physischem Gold ein Jahr – Gewinne nach Ablauf dieser Frist sind einkommensteuerfrei. Dieser Hinweis ersetzt keine steuerliche oder anlageberatende Beratung.
Echtheit und Zustand prüfen
Aufgrund des hohen Goldwerts existieren Fälschungen. Bewährte Prüfmethoden sind Gewichts- und Durchmesserkontrolle sowie der Klangtest. Weiterführende Hinweise bietet die Münzen-Echtheitsprüfung. Für Sammler ist der Erhaltungsgrad (ss, vz, stgl.) preisentscheidend; für Anleger zählt primär der Goldpreis und das enthaltene Feingewicht.
Kurz gemerkt
Kaiserreich-Goldmünzen verbinden numismatischen Sammelwert mit dem Substanzwert von 7,168 g Feingold (20 Mark) und gelten als klassische, steuerlich begünstigte Form physischen Goldes – ideal für Anleger, die Tradition und Wertsicherung in einem Stück vereinen möchten.