20-Mark-Goldmünze
Auch: Kaisermark, Zwanzigmark, Goldmark
Die 20-Mark-Goldmünze ist eine Kurantmünze des Deutschen Kaiserreichs (1871–1915) aus 900er Gold mit einem Feingewicht von 7,168 Gramm. Sie gilt als Anlagegold (§ 25c UStG) und ist beim Kauf mehrwertsteuerfrei.
Die 20-Mark-Goldmünze war die bedeutendste Goldkurantmünze des Deutschen Kaiserreichs. Nach der Reichsgründung 1871 und der Einführung der Goldmark als einheitliche Währung wurden die Zwanzigmarkstücke nach dem Münzgesetz von 1873 geprägt. Sie dienten als vollwertiges Zahlungsmittel und bildeten das Rückgrat des deutschen Goldstandards.
Spezifikationen und Feingehalt
Alle 20-Mark-Stücke teilen dieselben gesetzlich festgelegten Maße: 7,965 Gramm Raugewicht bei einem Feingehalt von 900/1000 (sogenanntes Crowngold) ergeben ein Feingewicht von 7,168 Gramm reinen Goldes. Der Durchmesser beträgt 22,5 mm.
Feingewicht = Raugewicht × Feingehalt
7,168 g = 7,965 g × 0,900
Den aktuellen Schmelzwert können Sie direkt aus dem Feingewicht und dem tagesaktuellen Goldpreis berechnen.
Prägestaaten und Motive
Im Kaiserreich besaßen die Einzelstaaten das Münzregal. Neben dem dominierenden Preußen prägten Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hamburg, Hessen und weitere Länder eigene 20-Mark-Stücke – erkennbar an unterschiedlichen Herrscherporträts und Wappen. Gemeinsames Rückseitenmotiv war stets der Reichsadler mit Nennwert. Die Prägezeichen (A, B, D, E, F, G, J) der jeweiligen Münzstätten helfen bei der Zuordnung.
| Staat | Münzstätte | Prägezeichen |
|---|---|---|
| Preußen | Berlin | A |
| Bayern | München | D |
| Sachsen | Dresden/Muldenhütten | E |
| Württemberg | Stuttgart | F |
| Baden | Karlsruhe | G |
| Hamburg | Hamburg | J |
Steuer und Marktrelevanz heute
Die 20-Mark-Goldmünze gilt als Anlagegold im Sinne von § 25c UStG: Sie erfüllt alle Voraussetzungen – Feingehalt ≥ 900/1000, Prägung nach 1800, war im Deutschen Kaiserreich gesetzliches Zahlungsmittel, und der Verkaufspreis übersteigt den Materialwert in der Regel nicht um mehr als 80 %. Die Europäische Kommission führt Kaiserreich-Münzen auf ihrer jährlichen Anlagegold-Liste. Der Kauf ist damit mehrwertsteuerfrei. Bei einem Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn nach § 23 EStG einkommensteuerfrei; bei kürzerer Haltedauer gilt eine Freigrenze von 1.000 € (ab 2024).
Numismatisch wertvolle Exemplare – etwa seltene Jahrgänge, Probeprägungen oder Varianten kleiner Münzstätten – können erhebliche Aufgelder über den Schmelzwert hinaus erzielen und verlieren dann je nach Händlermarke den Anlagegold-Status (Aufgeld > 80 %). Beim Kauf solcher Stücke lohnt sich die Preisrecherche. Das Aufgeld für gängige Erhaltungsstufen liegt meist deutlich darunter.
Zur Echtheitsprüfung empfehlen sich Münzgewicht-Prüfung und Echtheitsprüfung per Dichtebestimmung, da Wolfram-Fälschungen bei historischen Münzen vorkommen.
Hinweis: Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung. Steuerliche Einzelfragen – insbesondere bei Sammlerstücken oder unklarer Haltedauer – klärt der Steuerberater.
Kurz gemerkt
Die 20-Mark-Goldmünze vereint historischen Sammlerwert mit einem klar messbaren Materialwert von 7,168 g Feingold und bleibt damit eine der zugänglichsten Einstiegsmünzen für Anleger, die historisches und physisches Gold verbinden möchten.