835er Silber
Auch: 835/1000, Silber 835, Deutsches Bestecksilber
835er Silber ist eine Silberlegierung mit einem Feingehalt von 835 Promille (83,5 %), die in Deutschland und Mitteleuropa besonders für Besteck und Schmuck des 19. und frühen 20. Jahrhunderts typisch ist.
835er Silber bezeichnet eine Silberlegierung mit einem Feingehalt von 835 Promille – von 1 000 Gewichtsteilen sind also 835 reines Silber und 165 Teile Legierungsmetall, überwiegend Kupfer. Dieser Standard war in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Skandinavien vom späten 19. Jahrhundert bis weit ins 20. Jahrhundert hinein die meistverbreitete Legierung für Tafelsilber, Besteck und gehobenen Schmuck. Wer alte Silberstücke aus Familienerbschaften bewertet oder ankaufen möchte, begegnet 835er Ware besonders häufig.
Zusammensetzung und Eigenschaften
Die 16,5 % Kupfer verleihen der Legierung deutlich mehr Härte und Abriebfestigkeit als Feinsilber (999 ‰), was sie für täglich genutztes Besteck erst praxistauglich macht. Reines Silber ist zu weich, um Löffelkanten und Gabelzinken dauerhaft standzuhalten. Kupfer erhöht außerdem die Fließfähigkeit der Schmelze und erleichtert das Gießen und Prägen.
Ein Nachteil des Kupferanteils: Die Legierung läuft im Vergleich zu Sterling- oder Feinsilber stärker an (Anlaufen / Tarnish), da Kupfersulfide an der Oberfläche schneller entstehen. Regelmäßiges Polieren oder Lagerung unter Luftabschluss beugt dem vor.
Feingehalte im Vergleich
| Bezeichnung | Feingehalt | Silberanteil | Typische Verwendung |
|---|---|---|---|
| Feinsilber | 999 ‰ | 99,9 % | Barren, Anlagemünzen |
| Britannia-Silber | 958 ‰ | 95,8 % | Britische Anlagemünzen |
| Sterlingsilber | 925 ‰ | 92,5 % | Schmuck, britisches Besteck |
| 835er Silber | 835 ‰ | 83,5 % | Dt./europ. Besteck, Schmuck |
| 800er Silber | 800 ‰ | 80,0 % | Südeurop. Besteck, Münzen |
Punzen und Erkennungsmerkmale
In Deutschland war die Punzierung von Silberwaren gesetzlich geregelt. Bis 1888 wurden Silberwaren meist mit dem Mondzeichen (ein liegender Halbmond) und der Zahl 835 gestempelt. Nach der Einführung des einheitlichen Reichsstempels fand sich die Zahl 835 allein oder in Kombination mit dem Herstellerstempel (Meisterzeichen) und der Punze der Prüfbehörde.
Wer den Feingehalt eines Stücks ohne Punze prüfen möchte, kann folgende Methoden anwenden:
- Strichprobe – Abrieb auf einem Prüfstein, Vergleich mit Prüfsäure (Salpetersäure-Lösung)
- Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) – zerstörungsfreie, präzise Bestimmung beim Händler oder Gutachter
- Dichtemessung (Archimedisches Prinzip) – 835er Silber hat eine Dichte von ca. 10,3 g/cm³
Schmelzwert berechnen
Der Materialwert eines Silberstücks ergibt sich aus Raugewicht, Feingehalt und aktuellem Silberpreis:
Schmelzwert = Raugewicht (g) × 0,835 × Silberpreis (€/g)
Den aktuellen Silberpreis und einen fertig eingestellten Rechner finden Sie unter Schmelzwert berechnen. Beachten Sie: Händler zahlen beim Ankauf in der Regel einen Abschlag auf den rechnerischen Schmelzwert, um Schmelz- und Verarbeitungskosten zu decken. Mit dem Ankaufspreisrechner lässt sich der realistische Erlös abschätzen.
Historischer Kontext
Der 835-Standard entstand im Deutschen Kaiserreich als Kompromiss zwischen Materialwert und Verarbeitbarkeit. Er war günstiger als Sterlingsilber (925 ‰), bot aber deutlich mehr Substanz als spätere 800er-Ware. In der Gründerzeit und im Jugendstil wurden aufwendige Tafelsilber-Services, Kaffeekannen, Zuckerdosen und Schmuckstücke in 835er Silber gefertigt – viele davon existieren bis heute als Erbstücke oder Flohmarktfunde.
Nach dem Zweiten Weltkrieg verlor 835er Silber gegenüber Edelstahl und versilbertem Besteck an Bedeutung. Als Sammlerobjekte und für die Weiterverarbeitung (Einschmelzen, Umarbeitung) sind solche Stücke jedoch weiterhin gefragt.
Steuerlicher Hinweis
Der Kauf von Silberwaren – Besteck, Schmuck, Tafelsilber – unterliegt in Deutschland dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 %. Eine Steuerbefreiung wie bei Anlagegold (§ 25c UStG) gibt es für Silber nicht; auch Anlagesilbermünzen sind nicht umsatzsteuerbefreit. Beim gewerblichen Ankauf von Altsilber aus Privathand kann ein Händler die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anwenden, sodass die Steuer nur auf die Handelsmarge anfällt.
Gewinne aus dem Privatverkauf können als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig sein, sofern zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und der Gewinn zusammen mit anderen Veräußerungsgewinnen die Freigrenze von 1.000 € übersteigt. Nach Ablauf der Jahresfrist bleibt der Gewinn steuerfrei. Keine Steuer- oder Anlageberatung – bitte konsultieren Sie im Einzelfall einen Steuerberater.
Kurz gemerkt
835er Silber steht für einen robusten mitteleuropäischen Standard mit 83,5 % Silbergehalt, der Generationen von Tafelsilber geprägt hat. Wer altes Besteck oder Schmuck besitzt, kann mit dem Silberrechner schnell den rechnerischen Materialwert ermitteln.