Medaillen
Auch: Gedenkmedaille, Prägeplakette
Medaillen sind geprägte oder gegossene Metallscheiben ohne gesetzlichen Zahlungsmittelstatus, die als Erinnerungs-, Auszeichnungs- oder Sammlerstücke aus Edelmetallen hergestellt werden.
Medaillen aus Edelmetall zählen zu den ältesten Formen von Wertgegenständen und Auszeichnungen überhaupt. Anders als Bullionmünzen oder Umlaufmünzen besitzen sie keinen gesetzlichen Zahlungsmittelstatus und keinen aufgeprägten Nennwert – ihr Wert ergibt sich ausschließlich aus dem Feingehalt des verwendeten Metalls, dem handwerklichen Aufwand und dem Seltenheitswert als Sammlerstück.
Herstellung und Feingehalte
Edelmetallmedaillen werden überwiegend aus Feingold (999/1000) oder Feinsilber (999/1000) geprägt; daneben sind Silberlegierungen mit 925/1000 (Sterlingsilber) sowie vergoldete Ausführungen verbreitet. Renommierte Hersteller wie Staatsmünzen, Privatscheideanstalten oder numismatische Verlage prägen Medaillen in definierten Stückelungen:
| Gewicht | Metall | Feingehalt |
|---|---|---|
| 1 oz (31,1 g) | Gold / Silber | 999/1000 |
| 20 g | Gold / Silber | 999/1000 |
| 50 g | Silber | 999/1000 oder 925/1000 |
| 100 g | Silber | 999/1000 |
Der Schmelzwert einer Medaille lässt sich jederzeit anhand von Raugewicht, Feingehalt und aktuellem Goldpreis bzw. Silberpreis berechnen.
Unterschied zur Münze
Der entscheidende rechtliche Unterschied liegt im Münzgesetz: Münzen erhalten einen staatlich garantierten Nennwert (z. B. 100 Euro) und sind gesetzliches Zahlungsmittel. Medaillen hingegen sind private Prägungen oder staatliche Gedenkobjekte ohne Kurstatus. Das hat steuerliche Konsequenzen: Goldmünzen mit gesetzlichem Nennwert sind in der EU als Anlagegold umsatzsteuerbefreit. Goldmedaillen besitzen keinen Nennwert und gelten daher nicht als Münzen im Sinne des § 25c UStG – sie können aber als Goldplättchen oder -barren von der Steuer befreit sein, wenn der Feingehalt mindestens 995/1000 beträgt. Bei Feingehalten darunter (z. B. 925/1000) fällt der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % an. Für Silbermedaillen gilt stets der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %. (Kein steuerlicher oder rechtlicher Beratungscharakter – im Einzelfall Fachkraft konsultieren.)
Bewertung und Ankauf
Beim Ankauf unterscheiden Händler zwischen dem reinen Metallwert und einem möglichen numismatischen Aufschlag für seltene oder begehrte Auflagen. Massenauflagen ohne besonderen Sammlerwert werden meist zum Schmelzwert oder knapp darüber angekauft. Das Aufgeld (Agio) beim Kauf kann je nach Hersteller, Auflage und Verpackungsqualität erheblich variieren.
Kurz gemerkt
Medaillen aus Edelmetall verbinden materiellen Substanzwert mit gestalterischem oder historischem Sammlerwert – ihr Preis orientiert sich primär am aktuellen Metallkurs, den Sie jederzeit über den Schmelzwertrechner ermitteln können.