Allokiertes Gold
Auch: Allocated Gold, segregierte Goldlagerung
Allokiertes Gold bezeichnet physisches Gold, das einem Eigentümer individuell zugeordnet ist, separat verwahrt wird und nicht in die Bilanz der Verwahrstelle eingeht.
Allokiertes Gold ist die sicherste Form, physisches Gold über eine Verwahrstelle zu halten. Jeder Barren oder jede Münze ist mit Seriennummer, Gewicht und Feingehalt dem jeweiligen Eigentümer namentlich zugeordnet – der Verwahrer hat keinerlei Verfügungsrecht darüber. Den aktuellen Goldpreis können Sie jederzeit als Bewertungsgrundlage heranziehen.
Allokiert vs. unallokiert – der entscheidende Unterschied
Der Gegenbegriff ist unallokiertes Gold: Dabei hält der Käufer lediglich eine Forderung gegenüber der Bank oder dem Händler, ohne dass konkrete Barren für ihn reserviert sind. Das unallokierte Konto erscheint in der Bankbilanz als Verbindlichkeit – im Insolvenzfall gehört der Anleger zur Masse der Gläubiger.
| Merkmal | Allokiert | Unallokiert |
|---|---|---|
| Eigentumsrecht | Direktes Sacheigentum | Schuldrechtliche Forderung |
| Insolvenzschutz | Ja – Aussonderungsrecht | Nein – Insolvenzgläubiger |
| Lagergebühren | Ja (typisch 0,1–0,5 % p. a.) | Oft keine (Bank trägt Kosten) |
| Liquidität | Etwas geringer | Sehr hoch |
| Typische Anbieter | Zentralbanken, Großbanken, Zollfreilager | Geschäftsbanken, Goldsparkonten |
Rechtliche und aufsichtsrechtliche Grundlagen
Beim allokierten Gold erwirbt der Investor Miteigentum oder Alleineigentum an individuellen Goldbeständen. In Deutschland ist das durch §§ 929 ff. BGB (Übereignung beweglicher Sachen) geregelt. Im Insolvenzfall der Verwahrstelle steht dem Eigentümer ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO zu – das Gold gehört nicht zur Insolvenzmasse.
Zentralbanken, darunter die Deutsche Bundesbank, lagern ihre Goldreserven ausschließlich allokiert. Die Bundesbank hält rund die Hälfte ihrer Bestände in Frankfurt; der Rest lagert bei der Federal Reserve Bank of New York und der Bank of England in London. Die Lagerung bei der Banque de France wurde 2017 vollständig abgeschlossen.
Typische Verwahrformen
- Tresor beim Edelmetallhändler oder einer Scheideanstalt – häufig mit Zertifikat je Barren.
- Bankdepot (Metallkonto allokiert) – seltener als unallokierte Variante, meist ab größeren Beträgen.
- Zollfreilager – steuerlich vorteilhaft bei internationaler Lagerung (z. B. Schweiz, Singapur); Mehrwertsteuer fällt erst bei Einfuhr an.
- Heimtresor / Eigenlagerung – kein Gegenparteirisiko, aber Versicherungs- und Diebstahlrisiko.
Kosten und Bewertung
Die jährliche Lagergebühr liegt je nach Anbieter und Volumen zwischen 0,1 % und 0,5 % des Goldwerts. Hinzu kommt häufig eine Versicherungsprämie. Für die laufende Bewertung Ihres Bestands nutzen Sie den Goldrechner, der Gewicht und aktuellen Spotpreis verrechnet.
Bestandswert = Feingewicht (oz) × aktueller Goldpreis (EUR/oz)
Hinweis: Steuerliche Aspekte – etwa die Spekulationsfrist nach § 23 EStG oder etwaige Gewinne aus dem Verkauf – sind individuell verschieden. Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung.
Allokiertes Gold im Portfoliokontext
Als Safe-Haven-Asset bietet allokiertes Gold maximalen Schutz vor Gegenparteirisiken. Es eignet sich besonders für langfristige Vermögensabsicherung und Inflationsschutz. Wer regelmäßig kaufen möchte, kann über den Sparplan-Rechner den Cost-Average-Effekt simulieren.
Kurz gemerkt
Allokiertes Gold steht für vollständiges, insolvenzgeschütztes Sacheigentum an physisch vorhandenen Beständen – es ist das Gegenstück zu Papiergold und unallokierten Positionen und gilt als sicherste Form des professionell verwahrten Goldeigentums außerhalb der eigenen vier Wände.