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Investment & Wirtschaft

Zollfreilager

Auch: Zolllager, Freilager, Customs Warehouse, Free Warehouse

Ein Zollfreilager ist ein staatlich zugelassenes Lager, in dem Waren außerhalb des zollrechtlichen Gebiets der EU gelagert werden können, ohne dass dabei Einfuhrzölle oder Einfuhrumsatzsteuer fällig werden.

Ein Zollfreilager (auch Zolllager oder Customs Warehouse) ermöglicht es, Waren – darunter physische Edelmetalle wie Gold und Silber – so zu lagern, als befänden sie sich noch außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union. Solange die Metalle im Lager verbleiben, entstehen keine Einfuhrabgaben und keine Einfuhrumsatzsteuer. Erst bei der Überführung in den freien Verkehr – also beim tatsächlichen Import in die EU – werden diese Abgaben fällig.

Rechtliche Grundlage

Die Rechtsgrundlage bildet der Unionszollkodex (UCC), Verordnung (EU) Nr. 952/2013, ergänzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447. Zolllager müssen von den nationalen Zollbehörden (in Deutschland: Bundeszollverwaltung) zugelassen werden. Betreiber benötigen eine entsprechende Bewilligung und sind zur ordnungsgemäßen Buchführung über alle eingelagerten Waren verpflichtet.

Lagertypen im Überblick

Typ Art Haftung für Pflichten Typische Anwendung
Typ I Öffentliches Zolllager Lagerinhaber Edelmetallhändler, Speziallager
Typ II Öffentliches Zolllager Anmelder (Einlagerer) Banken, institutionelle Nutzer
Typ III Privates Zolllager (nur Inhaber) Lagerinhaber Raffinerien, Großhändler

Für Privatanleger ist vor allem das öffentliche Zolllager relevant, das von spezialisierten Edelmetallhändlern oder Banken betrieben wird.

Vorteile für Edelmetallinvestoren

  1. Steueraufschub: Einfuhrumsatzsteuer (19 % auf Silber, Platin und Palladium) fällt erst bei Entnahme aus dem Lager an – nicht beim Kauf.
  2. Flexibilität: Edelmetalle können innerhalb des Lagers gehandelt, umgepackt oder umgezeichnet werden, ohne die zollrechtliche Situation zu verändern.
  3. Internationale Handelsfähigkeit: Barren können an andere Käufer verkauft werden, die das Metall womöglich in ein Drittland weiterexportieren – dann entfallen die EU-Abgaben vollständig.
  4. Sichere Verwahrung: Professionelle Zolllager sind in der Regel mit Hochsicherheitstresoren, Versicherungsschutz und lückenloser Bestandsdokumentation ausgestattet.

Abgrenzung zur Eigenlagerung

Im Gegensatz zur Eigenlagerung liegt die physische Kontrolle beim Lagerhalter, nicht beim Anleger. Der Anleger hält ein verbrieftes Anrecht auf eine bestimmte Menge Edelmetall (bei allokierter Lagerung auf identifizierbare, nummerngleiche Stücke). Bei unallokierter Lagerung besteht lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch, was im Insolvenzfall des Betreibers ein erhöhtes Risiko darstellt.

Steuerliche Besonderheiten

Anlagegold ist in der EU bereits nach § 25c UStG von der Umsatzsteuer befreit – das Zollfreilager bietet hier keinen zusätzlichen Umsatzsteuervorteil beim Kauf innerhalb der EU. Der Nutzen entfaltet sich vor allem bei physischem Silber, Platin und Palladium, die dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen, sowie bei Metallen, die aus Drittländern (z. B. Schweiz, USA) eingeführt werden. Gewinne aus dem Verkauf von privat gehaltenem Edelmetall unterliegen weiterhin dem deutschen Einkommensteuerrecht (§ 23 EStG, Spekulationsfrist). Das Zollfreilager ändert daran nichts.

Hinweis: Dieser Eintrag stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Individuelle steuerliche Fragen sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Den aktuellen Goldpreis und den Silberpreis können Sie jederzeit auf dieser Seite verfolgen; den steuerlichen Effekt beim Verkauf schätzt der Steuerschätzer.

Bekannte Standorte und Anbieter

Führende Standorte für Edelmetall-Zollfreilager in Europa sind Zürich (Schweiz, kein EU-Zollgebiet), Singapur und London. Innerhalb der EU betreiben unter anderem spezialisierte Edelmetallhändler und Depotbanken zugelassene Zolllager in Frankfurt, München und Amsterdam.

Kurz gemerkt

Das Zollfreilager ist ein bewährtes Instrument für institutionelle und vermögende Privatanleger, die größere Mengen physischer Edelmetalle kosteneffizient und rechtssicher lagern möchten, ohne sofort Einfuhrabgaben zu entrichten. Wer hingegen kleinere Mengen hält oder den direkten Zugriff schätzt, ist mit einer Eigenlagerung oder einem Bankschließfach oft besser beraten.

Zurück zum Lexikon Zuletzt aktualisiert: 23. Juli 2026

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