Investment & Wirtschaft
Inflationsschutz, Safe Haven, Diversifikation, Goldstandard oder Sparplan: Begriffe rund um Edelmetalle als Kapitalanlage und ihre Rolle im Finanzsystem.
Allokation bezeichnet die gezielte Aufteilung eines Portfolios auf verschiedene Anlageklassen – darunter Edelmetalle –, um Risiko und Rendite in ein gewünschtes Verhältnis zu bringen.
Allokiertes Gold bezeichnet physisches Gold, das einem Eigentümer individuell zugeordnet ist, separat verwahrt wird und nicht in die Bilanz der Verwahrstelle eingeht.
Bretton Woods bezeichnet das 1944 gegründete internationale Währungssystem, das den US-Dollar an Gold koppelte und nach dem Tagungsort in New Hampshire benannt ist.
Der Cost-Average-Effekt beschreibt das Phänomen, dass regelmäßige Käufe eines Anlagegutes mit gleichbleibendem Betrag automatisch zu einem günstigeren Durchschnittspreis führen als der rechnerische Mittelwert aller Einzelpreise.
Diversifikation bezeichnet die Streuung von Kapital auf verschiedene Anlageklassen, Regionen oder Währungen, um das Gesamtrisiko eines Portfolios zu reduzieren.
Beim Edelmetall-Sparplan kauft man regelmäßig für einen festen Betrag Gold oder Silber – der Durchschnittskosteneffekt glättet dabei die Preisschwankungen.
Eigenlagerung bezeichnet die physische Aufbewahrung von Edelmetallen durch den Eigentümer selbst – in einem Tresor zu Hause, in einem Bankschließfach oder an einem anderen selbst gewählten Ort.
Goldminen-Hedging bezeichnet die Praxis von Goldproduzenten, künftige Fördermengen über Terminkontrakte zu einem festgelegten Preis zu verkaufen, um sich gegen fallende Goldpreise abzusichern.
Ein Goldsparplan ist ein regelmässiges Anlagemodell, bei dem in festgelegten Intervallen ein gleichbleibender Geldbetrag in physisches Gold oder goldbasierte Wertpapiere investiert wird.
Währungssystem, bei dem der Wert einer Währung fest an eine definierte Goldmenge gebunden ist.
Gesetzliches Gebot der USA von 1933, das Privatpersonen zwang, Gold an die Federal Reserve abzuliefern, und den privaten Goldbesitz für rund 40 Jahre verbot.
Inflationsschutz bezeichnet die Eigenschaft eines Vermögenswerts, die Kaufkraft des eingesetzten Kapitals auch bei steigendem Preisniveau real zu erhalten oder zu steigern.
Als Krisenwährung bezeichnet man Vermögenswerte, die in Phasen wirtschaftlicher oder politischer Instabilität als besonders wertbeständig gelten und daher verstärkt nachgefragt werden.
Aktien von Unternehmen, die Edelmetalle oder andere Rohstoffe fördern, und die eine gehebelte Beteiligung an der Preisentwicklung der jeweiligen Metalle bieten.
Opportunitätskosten von Gold bezeichnen den entgangenen Ertrag, der entstünde, wenn das in Gold gebundene Kapital stattdessen in zinstragende oder renditestarke Anlagen investiert würde.
Der Realzins ist der um die Inflationsrate bereinigte Nominalzins und gibt an, welche tatsächliche Kaufkraftveränderung eine Geldanlage bewirkt.
Finanzierungsgesellschaften, die Minen vorab Kapital bereitstellen und dafür das Recht erhalten, künftige Edelmetallproduktion zu einem vorab fixierten Preis oder gegen eine umsatzbasierte Gebühr zu beziehen.
Ein Safe Haven ist ein Anlagegegenstand, der in Phasen wirtschaftlicher oder politischer Unsicherheit seinen Wert erhält oder zulegt, während andere Asset-Klassen fallen.
Der Substanzwert (auch Materialwert) eines Edelmetallgegenstands ist der reine Marktwert des enthaltenen Feinmetalls, berechnet aus Feingewicht mal aktuellem Spotpreis.
Unallokiertes Gold bezeichnet einen Goldanspruch gegenüber einer Bank oder einem Anbieter, dem kein individuell zugeordneter, physisch separierter Barren oder keine Münze gegenübersteht.
Vermögensschutz bezeichnet Strategien und Instrumente, die darauf abzielen, den realen Wert eines Vermögens gegen Inflation, Währungsabwertung, Krisen und politische Risiken zu erhalten.
Zentralbankkäufe bezeichnen den Erwerb von Goldreserven durch nationale Notenbanken zur Stärkung der Währungsreserven und als strategische Absicherung gegen Währungs- und Systemrisiken.
Ein Zollfreilager ist ein staatlich zugelassenes Lager, in dem Waren außerhalb des zollrechtlichen Gebiets der EU gelagert werden können, ohne dass dabei Einfuhrzölle oder Einfuhrumsatzsteuer fällig werden.