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Gebrauchsformen

Bruchgold

Auch: Altgold, Schrottgold, Einschmelzgold

Bruchgold bezeichnet beschädigte, verformte oder unvollständige Goldgegenstände, die nicht mehr als Schmuck oder Gebrauchsgegenstand dienen und vorwiegend für den Einschmelzprozess bestimmt sind.

Bruchgold ist der Sammelbegriff für Goldgegenstände, die ihren ursprünglichen Verwendungszweck verloren haben – gebrochene Ketten, verbogene Ringe, einzelne Ohrstecker, beschädigte Armbänder oder ausgemusterte Zahngoldkronen. Entscheidend ist nicht das Aussehen, sondern der Goldgehalt: Jedes Stück Bruchgold trägt seinen Feingehalt in Form einer Legierung, die nach dem Einschmelzen und Raffinieren wieder zu Feingold oder einer neuen Legierung verarbeitet werden kann. Der aktuelle Goldpreis bestimmt dabei direkt den erzielbaren Erlös.

Was zählt als Bruchgold?

Nicht jeder defekte Goldgegenstand ist Bruchgold im wirtschaftlichen Sinn. Sammlerstücke, seltene Münzen oder Objekte mit historischem Zeugniswert sollten vor dem Einschmelzen durch einen Spezialisten bewertet werden. Als typisches Bruchgold gelten hingegen:

  • Beschädigter oder alter Goldschmuck ohne Sammlerwert (Ringe, Ketten, Anhänger, Broschen)
  • Zahngold (Kronen, Brücken, Inlays) aus Dentallegierungen mit typisch 585–750er Feingehalt
  • Einzelteile und Bruchstücke – abgebrochene Schließen, Federringe, loses Granulat
  • Rohgold und Nuggets aus privaten Quellen
  • Vergoldete Objekte mit ausreichend dickem Goldauftrag (selten lohnend)

Feingehalt bestimmen – Punzen lesen

Der Feingehalt eines Goldstücks ist in der Punze eingestempelt. In Deutschland und Europa üblich sind folgende Stempel:

Punze Karat Feingehalt Feingold-Anteil
999 24 Kt 99,9 % fast reines Gold
750 18 Kt 75,0 % 3/4 Gold
585 14 Kt 58,5 % etwas mehr als ½
375 9 Kt 37,5 % knapp 2/5
333 8 Kt 33,3 % 1/3 Gold

Fehlt eine Punze – etwa bei sehr alten Stücken oder im Ausland hergestelltem Schmuck –, kann der Feingehalt durch eine Strichprobe, eine Säureprüfung oder eine Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) ermittelt werden. Seriöse Ankäufer führen diese Analyse kostenlos durch.

Den Schmelzwert berechnen

Der Schmelzwert (auch: Materialwert oder Substanzwert) ist die theoretische Untergrenze des Bruchgoldwertes – also das, was das enthaltene Feingold auf dem Spot-Markt wert wäre. Die Berechnung ist einfach:

Schmelzwert = Raugewicht (g) × Feingehalt × aktueller Goldpreis (€/g)

Beispiel: 10 g Ring, 585er Gold, Goldpreis 85 €/g
→ 10 × 0,585 × 85 = 497,25 €

Mit dem Schmelzwertrechner lässt sich dieser Wert sekundengenau auf Basis des aktuellen Marktpreises ermitteln. Das Ergebnis dient als Verhandlungsgrundlage gegenüber Ankäufern.

Ankauf – was Händler zahlen

Kein Ankäufer zahlt den vollen Schmelzwert: Schmelze, Raffination, Analyse und Marge werden abgezogen. Der sogenannte Ankaufsfaktor gibt an, wie viel Prozent des Schmelzwerts der Käufer auszahlt. Marktübliche Spannen:

Anbietertyp Ankaufsfaktor (typisch)
Spezialisierter Online-Ankäufer 90 – 97 %
Lokaler Goldankauf / Juwelier 75 – 92 %
Pfandhaus 50 – 75 %
Scheideanstalt (direkt, ab ~50 g) 95 – 99 %

Mit dem Ankaufspreisrechner können Sie prüfen, ob ein konkretes Angebot marktgerecht ist. Für größere Mengen lohnt sich der direkte Weg zur Scheideanstalt, die Bruchgold einschmilzt, analysiert und den Erlös auf Basis des tatsächlichen Feingehalts erstattet.

Zahngold als Sonderfall

Zahngold enthält häufig Palladium, Platin oder Silber neben Gold. Dentallegierungen sind nicht standardisiert – der Goldgehalt kann zwischen 40 und 90 % schwanken. Ohne RFA-Analyse lässt sich der Wert kaum seriös schätzen. Der Zahngoldrechner gibt eine Orientierung, sobald der ungefähre Goldanteil bekannt ist.

Steuerliche Hinweise

Gewinne aus dem Verkauf von privatem Bruchgold unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Spekulationsfrist von einem Jahr (§ 23 EStG). Wird das Gold länger als zwölf Monate gehalten, ist der Verkaufserlös in der Regel steuerfrei. Unterhalb der Freigrenze (derzeit 1.000 € Gesamtgewinn pro Jahr aus privaten Veräußerungsgeschäften) entsteht keine Steuerpflicht. Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung – bei Unsicherheiten bitte einen Steuerberater hinzuziehen.

Beim Barverkauf ab 2.000 Euro (Edelmetalle) greift die Identifizierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz; der Ankäufer ist verpflichtet, Personalausweis und Angaben zu erfassen.

Nachhaltigkeit: Recycling statt Neuförderung

Bruchgold ist ein wichtiger Bestandteil des globalen Gold-Recyclings. Laut World Gold Council stammen rund 25–30 % des jährlich verfügbaren Goldes aus Sekundärquellen – darunter Schmuck, Elektronik und Dentalgold. Das Einschmelzen von Altgold benötigt nur einen Bruchteil der Energie, die für die Primärförderung aus Erz anfällt, und vermeidet den Einsatz von Chemikalien wie Cyanid. Wer Bruchgold verkauft, trägt damit zur Kreislaufwirtschaft bei.

Kurz gemerkt

Bruchgold hat keinen Schönheitswert mehr, aber einen klar messbaren Materialwert. Punze lesen, Schmelzwert berechnen, Angebote vergleichen – wer diese drei Schritte beherrscht, erzielt beim Verkauf einen fairen Preis. Der Schmelzwertrechner und der Ankaufspreisrechner liefern dafür die nötige Grundlage.

Zurück zum Lexikon Zuletzt aktualisiert: 23. Juli 2026

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