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Herkunft & Zertifizierung

Feingehaltsstempel

Auch: Punze, Hallmark, Stempel, Feingehaltspunze

Der Feingehaltsstempel ist eine amtlich oder herstellerseitig eingeprägte Kennzeichnung auf Edelmetallwaren, die den Anteil des Reinmetalls in Tausendstel (‰) oder in Karat angibt.

Der Feingehaltsstempel – auch Punze oder Hallmark genannt – ist die wichtigste Kennzeichnung auf Barren, Münzen und Schmuck aus Edelmetall. Er gibt an, welcher Anteil des Gesamtgewichts auf das Reinmetall entfällt, und bildet damit die Grundlage für jeden Schmelzwert sowie für die rechtliche Einstufung als steuerbefreites Anlagegold.

Woher kommt der Stempel?

Das Stempeln von Silber- und Goldwaren reicht bis ins Mittelalter zurück. Englische Goldschmiede mussten ihre Arbeiten ab 1300 zur Prüfung in das Londoner Goldsmith's Hall bringen – daher der Begriff Hallmark. Im deutschsprachigen Raum entwickelten die Zunftbehörden eigene Punzenzeichen, die neben dem Feingehalt oft auch den Meister und den Ort der Prüfung auswiesen.

Heute regelt das Wiener Punzierungsübereinkommen (International Convention on the Control and Marking of Articles of Precious Metals, 1972) einen einheitlichen Gemeinsamen Kontrollstempel für die Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, die Schweiz und eine Reihe weiterer europäischer Länder. Deutschland hat die Konvention nicht ratifiziert, wendet aber eigene Regelungen nach dem Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren sowie EU-Normen an.

Wie wird der Feingehalt angegeben?

Der Stempel folgt einer Tausendstel-Skala (‰). Daneben existiert im Schmuckbereich die ältere Karat-Angabe für Gold:

Stempelzahl Feingehalt Karat (Gold) Typische Verwendung
999 / 9999 99,9 % / 99,99 % 24 Karat Anlagemünzen, Barren
986 98,6 % ~23,6 Karat Historische Dukaten
916 91,6 % 22 Karat Krügerrand, Sovereign
750 75,0 % 18 Karat Hochwertiger Schmuck
585 58,5 % 14 Karat Schmuck (D/USA)
375 37,5 % 9 Karat Schmuck (UK/IE)
333 33,3 % 8 Karat Älterer dt. Schmuck

Für Silber gebräuchliche Stempel sind 999, 925 (Sterlingsilber), 835 und 800; für Platin dominieren 950 und 999.

Was steht noch auf dem Stempel?

Ein vollständiger Stempelabdruck enthält typischerweise mehrere Elemente:

  1. Feingehaltszahl – z. B. „750" für 18-karätiges Gold
  2. Herstellerzeichen – Kürzel oder Logo der Scheideanstalt oder des Herstellers
  3. Prüfzeichen / Garantiestempel – bei amtlich geprüften Waren ein staatliches Symbol (z. B. Krone in Österreich)
  4. Jahreskennbuchstabe oder Münzstättenzeichen – bei Münzen das sogenannte Prägezeichen
  5. Seriennummer – bei zertifizierten Barren oft lasergraviert

Bei LBMA-Good-Delivery-Barren (400-Unzen-Goldbarren) ist zusätzlich die individuelle Seriennummer des Barrens vorgeschrieben.

Bedeutung beim Kauf und Verkauf

Beim Ankauf durch einen Händler oder eine Scheideanstalt ist der Feingehaltsstempel das erste Prüfmerkmal. Fehlt er oder wirkt er manipuliert, sinkt der erzielbare Ankaufspreis erheblich – im Zweifelsfall wird der Händler eine unabhängige Analyse verlangen (Strichprobe, Röntgenfluoreszenz). Mit dem aktuellen Goldpreis und dem gestempelten Feingehalt lässt sich der Materialwert sekundengenau berechnen.

Für die Umsatzsteuerbefreiung von Anlagegold nach § 25c UStG ist ein Mindeststempel von 995 ‰ (Gold) gesetzlich vorgeschrieben. Münzen und Barren ohne diesen Nachweis können nicht als steuerfreies Anlagegold gehandelt werden.

Hinweis: Steuer- und rechtliche Einordnungen einzelner Produkte sollten im Zweifelsfall mit einem Steuerberater geklärt werden – dieser Text stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar.

Echtheitsprüfung über den Stempel hinaus

Der Stempel allein reicht nicht als Echtheitsbeweis. Professionelle Prüfer kombinieren ihn stets mit weiteren Methoden:

Kurz gemerkt

Der Feingehaltsstempel ist das gesetzlich verankerte Kerndokument jedes Edelmetallstücks: Er benennt den Reinheitsgrad, ermöglicht die Berechnung des Materialwerts und entscheidet über die steuerliche Einstufung. Wer Barren oder Schmuck kauft, verkauft oder erbt, sollte den Stempel kennen und im Zweifel durch eine unabhängige Analyse bestätigen lassen.

Zurück zum Lexikon Zuletzt aktualisiert: 23. Juli 2026

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