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Einheiten & Gewicht

Promille (Feingehalt)

Auch: Tausendstempel, ‰, Millesimal Fineness, Tausendteile

Promille (‰) gibt den Feingehalt eines Edelmetalls als Tausendstel-Anteil der Gesamtmasse an und ist die gesetzlich verbindliche Angabe auf Barren und Münzen.

Promille (‰) ist die Maßeinheit für den Feingehalt eines Edelmetalls und gibt an, wie viele Tausendstel der Gesamtmasse auf das reine Metall entfallen. Ein Goldbarren mit der Aufschrift 999,9 enthält demnach 999,9 von 1.000 Gewichtsteilen reines Gold – der Rest sind unvermeidliche Spurenelemente. Die Promille-Angabe ist international genormt (ISO 9202) und ersetzt ältere Karatangaben auf Barren und Industrieprodukten vollständig.

Formel: Feingewicht berechnen

Feingewicht = Raugewicht × (Feingehalt ‰ / 1000)

Beispiel: Ein 100-g-Barren mit 585 ‰ enthält 100 g × 0,585 = 58,5 g Feingold. Den Schmelzwert berechnen Sie direkt mit dem Schmelzwertrechner.

Gängige Feingehalte im Überblick

Feingehalt (‰) Karat-Äquivalent Metall Typische Verwendung
999,9 Gold Anlagebarren (Four Nines)
999 24 Karat Gold Münzen (z. B. Maple Leaf, Panda)
958 Silber Britannia-Silber (UK)
950 Platin/Palladium Anlagebarren, Schmuck
925 Silber Sterlingsilber (Schmuck, Besteck)
916 22 Karat Gold Krügerrand, Sovereign
835 Silber Historische Münzen (DE)
800 Silber Historische Münzen (AT/CH)
750 18 Karat Gold Hochwertiger Schmuck
585 14 Karat Gold Mitteleuropäischer Schmuck
375 9 Karat Gold Britischer Schmuck
333 8 Karat Gold Einfachster Goldschmuck (DE)

Die Goldpreis-Übersicht und der Silberpreis beziehen sich stets auf 999,9 ‰ reines Metall – bei niedrigerem Feingehalt sinkt der Materialwert proportional.

Promille vs. Karat: der Zusammenhang

Das Karat-System für Gold ist die ältere, angelsächsisch geprägte Bezeichnung. Die Umrechnung ist eindeutig:

Feingehalt (‰) = Karat × 1000 / 24

24 Karat entsprechen also 1.000 ‰ (theoretisch reines Gold); 18 Karat ergeben exakt 750 ‰. Im deutschen und europäischen Rechtsverkehr ist die Promille-Angabe verbindlich, der Karatwert darf ergänzend aufgeführt werden.

Stempelung und rechtliche Bedeutung

Barren und Münzen, die als Anlagegold gelten sollen, müssen nach § 25c UStG bestimmte Feingehalt-Schwellen erfüllen: Goldbarren benötigen mindestens 995 ‰ (99,5 %), Goldmünzen mindestens 900 ‰ (90,0 %) – bei einem Prägejahr ab 1800 und dem Status als gesetzliches Zahlungsmittel im Ausgabeland. Diese Schwellenwerte sind steuerrechtlich relevant: Anlagegold, das die Kriterien erfüllt, ist von der Umsatzsteuer befreit; niedriglegierter Schmuck oder Halbfabrikate hingegen nicht. (Kein Steuer- oder Rechtsrat – für verbindliche Auskünfte bitte einen Steuerberater hinzuziehen.)

Die Punze – der eingravierte oder gestempelte Feingehaltsstempel – auf einem Schmuckstück oder Barren ist der sichtbare Nachweis des Promille-Werts. Unabhängige Prüfstellen und Scheideanstalten wie Heraeus oder Umicore garantieren mit ihrem Firmenlogo die Einhaltung der angegebenen Feinheit.

Praxistipp: Ankauf und Schmelzwert

Beim Goldankauf wird der Auszahlungspreis immer auf Basis des Feingewichts berechnet, nicht des Raugewichts. Wer altes Schmuckgold (z. B. 585 ‰) verkauft, bekommt entsprechend weniger als für einen Anlagebarren (999,9 ‰). Mit dem Ankaufspreisrechner lässt sich der realistische Erlös vorab ermitteln.

Kurz gemerkt

Promille ist die universelle, gesetzlich normierte Sprache des Edelmetallhandels: Je höher der ‰-Wert, desto größer der Reinmetallanteil und desto näher liegt der Materialwert am aktuellen Spotpreis. Für Barren und Anlagemünzen lohnt sich ausschließlich der Kauf ab 999 ‰ – alles darunter enthält Legierungsmetalle, die beim Schmelzen herausgerechnet werden müssen.

Zurück zum Lexikon Zuletzt aktualisiert: 23. Juli 2026

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