Legitimationsprüfung
Auch: Identitätsfeststellung, KYC, Know Your Customer, Ausweiskontrolle
Die Legitimationsprüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsfeststellung beim Kauf oder Verkauf von Edelmetallen ab bestimmten Bargeld-Schwellenwerten gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG).
Wer Gold, Silber oder andere Edelmetalle in bar kauft oder verkauft, begegnet früher oder später der Legitimationsprüfung. Händler sind nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen, sobald ein Geschäft bestimmte Schwellenwerte überschreitet oder Verdachtsmomente vorliegen. Das Ziel: Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch den Edelmetallhandel zu verhindern.
Rechtliche Grundlage
Das Geldwäschegesetz (GwG) in der Fassung von 2017 (zuletzt mehrfach verschärft) stuft Edelmetallhändler als sogenannte „Verpflichtete" ein (§ 2 GwG). Sie müssen Sorgfaltspflichten erfüllen, zu denen die Identifizierung des Vertragspartners gehört. Für den Edelmetallhandel gelten folgende Schwellenwerte bei Barzahlungen:
| Schwellenwert | Situation | Pflicht |
|---|---|---|
| Ab 2.000 € (Barzahlung) | Kauf oder Ankauf von Edelmetallen | Vollständige Identifizierung |
| Unterhalb der Schwelle | Verdacht auf Geldwäsche | Identifizierung und ggf. FIU-Meldung |
| Erkennbar zusammenhängende Teilkäufe | Gesamtbetrag ≥ 2.000 € | Identifizierung trotzdem fällig (Smurfing-Verbot) |
Bei unbaren Zahlungen (Überweisung) gelten eigene Regelungen; dort ist die Identität meist schon durch den Zahlungsweg nachgewiesen.
Hinweis: Die Schwellenwerte und deren Auslegung können sich durch Gesetzesänderungen verschieben. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was wird geprüft?
Der Händler erfasst und dokumentiert folgende Angaben:
- Vollständiger Name (Vor- und Nachname)
- Geburtsort und Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Wohnanschrift
- Art und Nummer des Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)
Die Daten werden in der Regel kopiert oder eingescannt und fünf Jahre aufbewahrt (§ 8 GwG). Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis ist zwingend erforderlich. Eine Krankenkassenkarte wird nicht akzeptiert; auch ein Führerschein allein gilt nach GwG nicht als ausreichendes Identifizierungsdokument – nur Personalausweis oder Reisepass werden anerkannt.
Ablauf beim Edelmetallhändler
Typischerweise verläuft eine Legitimationsprüfung so:
- Kunde möchte Goldmünzen oder Barren ab dem Schwellenwert bar kaufen oder verkaufen (zum Beispiel über den Ankaufspreis-Rechner).
- Der Händler fordert einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Daten werden erfasst, das Dokument wird kopiert.
- Der Vorgang wird intern dokumentiert und revisionssicher archiviert.
- Erst danach wird die Transaktion abgewickelt.
Verweigert ein Kunde die Identifikation, muss der Händler das Geschäft ablehnen und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) erstatten.
Tafelgeschäft und Anonymität
Das sogenannte Tafelgeschäft – ein anonymer Barkauf ohne Identifikation – ist im Edelmetallhandel nur noch unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte möglich. Oberhalb dieser Grenzen gibt es keine legale Möglichkeit, Edelmetalle anonym in bar zu erwerben oder zu veräußern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kauf bei einem Edelmetallhändler, einer Bank oder einem Pfandhaus stattfindet.
Auch bei mehreren Transaktionen, die offensichtlich aufgespalten werden, um die Bargeldgrenze zu umgehen (sogenanntes „Strukturieren"), ist der Händler verpflichtet, die Identität festzustellen und den Sachverhalt zu melden.
Zusammenhang mit Steuerpflicht
Die Legitimationsprüfung hat keinen direkten Einfluss auf die steuerliche Behandlung eines Gewinns aus dem Edelmetallverkauf. Die Spekulationsfrist von einem Jahr (§ 23 EStG) gilt unabhängig davon. Dennoch schafft die gesetzliche Dokumentation Transparenz gegenüber den Finanzbehörden. Keine Steuer- oder Anlageberatung – im Zweifel einen Steuerberater hinzuziehen.
Kurz gemerkt
Die Legitimationsprüfung ist ein gesetzlich verpflichtendes Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche im Edelmetallhandel und betrifft jeden Käufer oder Verkäufer, der Bargeldtransaktionen oberhalb der GwG-Schwellenwerte tätigt. Wer Gold kauft oder verkauft und dabei die Grenzwerte überschreitet, sollte stets ein gültiges Ausweisdokument mitführen.