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Steuern & Recht

Tafelgeschäft

Auch: Bargeschäft, Over-the-Counter-Kauf, anonymer Edelmetallkauf

Ein Tafelgeschäft ist der anonyme Kauf oder Verkauf von Edelmetallen, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten gegen Barzahlung am Schalter (»über den Tresen«), ohne Angabe der Identität des Käufers.

Das Tafelgeschäft bezeichnet den anonymen Kauf oder Verkauf von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin, Palladium) gegen Bargeld, ohne dass der Händler die Identität des Kunden erfasst. Der Begriff leitet sich davon ab, dass die Transaktion buchstäblich »über den Tresen« – also am Ladentisch – abgewickelt wird. Für viele Anleger war das Tafelgeschäft jahrzehntelang die bevorzugte Methode, diskret physisches Edelmetall zu erwerben. Seit der Verschärfung des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) ist die Möglichkeit zur vollständigen Anonymität jedoch stark eingeschränkt.

Rechtliche Grundlage: Bargeldgrenzen und Identifikationspflicht

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Händler von Edelmetallen, ab bestimmten Transaktionsschwellen die Identität ihrer Kunden festzustellen (Legitimationsprüfung). Die maßgeblichen Schwellenwerte haben sich in den letzten Jahren schrittweise gesenkt:

Zeitraum Identifizierungsschwelle (Edelmetall, Bar) Rechtsgrundlage
bis 18. September 2020 10.000 € GwG (alt)
ab 18. September 2020 2.000 € § 10 Abs. 6a GwG (TraFinG Gw)
ab 9. Juli 2027 (EU-weit) 10.000 € Barzahlungsobergrenze* EU-Verordnung 2024/1624

*Die EU-Verordnung 2024/1624 führt eine allgemeine Bargeld-Zahlungsobergrenze von 10.000 € ein – das ist kein Ersatz für die deutsche GwG-Identifizierungspflicht ab 2.000 €, die parallel weiter gilt.

Wichtig: Für den Edelmetallhandel gilt in Deutschland seit September 2020 eine besonders niedrige Identifizierungsschwelle von 2.000 Euro. Bereits ab diesem Betrag – egal ob in einer oder mehreren erkennbar zusammenhängenden Transaktionen – muss der Händler die Identität des Käufers prüfen und dokumentieren. Ein echtes anonymes Tafelgeschäft ist damit für größere Beträge faktisch nicht mehr möglich.

Bei der Identifikation werden in der Regel folgende Daten erfasst:

  1. Vollständiger Name
  2. Geburtsdatum und Geburtsort
  3. Wohnanschrift
  4. Art und Nummer des Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)

Steuerliche Dimension

Das Tafelgeschäft hat eine zweite, steuerrechtliche Seite. Gewinne aus dem Verkauf von physischem Edelmetall sind als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG steuerpflichtig, sofern zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt (Spekulationsfrist). Nach Ablauf der Jahresfrist sind Gewinne für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei.

Die Anonymität des ursprünglichen Kaufs erleichtert es zwar, den Erwerbszeitpunkt und -preis nicht nachzuweisen – das entbindet jedoch nicht von der steuerlichen Erklärungspflicht. Bei einer Betriebsprüfung oder Nachfrage des Finanzamts kann fehlende Dokumentation zu Schätzungen führen. Wer den aktuellen Goldpreis als Ankaufsbasis nutzen möchte, sollte daher Kaufbelege stets aufbewahren.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bei steuerlichen Fragen zum Edelmetallkauf wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Praktische Abwicklung heute

In der Praxis läuft ein Edelmetallkauf beim seriösen Händler heute wie folgt ab:

  • Unter 2.000 €: Barzahlung ohne Identitätsnachweis möglich (Tafelgeschäft im klassischen Sinne).
  • Ab 2.000 €: Ausweis erforderlich, Dokumentation durch den Händler (§ 10 Abs. 6a GwG).
  • Bei Verdacht auf Geldwäsche: Meldepflicht gegenüber der Financial Intelligence Unit (FIU) – unabhängig vom Betrag (§ 43 GwG).

Händler, die GwG-Pflichten verletzen, riskieren Bußgelder bis zu 150.000 Euro. Käufer, die Transaktionen bewusst aufteilen, um die Identifizierungsschwelle zu unterschreiten (»Smurfing« / Structuring), umgehen die Sorgfaltspflicht des Händlers und können sich je nach Sachlage nach § 261 StGB (Geldwäsche) strafbar machen, sofern die eingesetzten Mittel aus einer Vortat stammen.

Tafelgeschäft vs. Online-Kauf

Merkmal Tafelgeschäft (Laden) Online-Kauf
Anonymität Bis 2.000 € möglich Keine (Kontoverbindung)
Sofortige Übergabe Ja Nein (Versand)
Preistransparenz Verhandelbar Meist fester Listenpreis
Dokumentation Kassenbeleg empfohlen Automatische Rechnung

Den aktuell erzielbaren Ankaufspreis können Sie vorab mit unserem Rechner ermitteln – so gehen Sie gut vorbereitet in jedes Verkaufsgespräch.

Kurz gemerkt

Das Tafelgeschäft erlaubt in Deutschland anonyme Bargeldzahlungen beim Edelmetallkauf nur noch bis 2.000 Euro; darüber ist eine Legitimationsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Wer physisches Anlagegold oder Silber kauft oder verkauft, sollte Belege stets aufbewahren, um Kauf- und Verkaufszeitpunkt steuerlich nachweisen zu können.

Zurück zum Lexikon Zuletzt aktualisiert: 23. Juli 2026

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