CombiBar / Tafelbarren
Auch: Tafelbarren, Bruchbarren, Gramm-Barren, CombiBar
Ein CombiBar (Tafelbarren) ist ein vorgekerbter Edelmetallbarren, der sich entlang eingestanzter Sollbruchstellen in kleinere Einzel-Gramm-Stücke brechen lässt, ohne Werkzeug und ohne Gewichtsverlust.
Der CombiBar – im Deutschen auch Tafelbarren genannt – vereint die Wirtschaftlichkeit eines größeren Barrens mit der Teilbarkeit kleinster Einheiten. Die rechteckige Tafel ist durch eingestanzte Rillen in gleichmäßige 1-Gramm-Segmente gegliedert, die sich mit bloßen Fingern sauber abbrechen lassen. Jedes Segment trägt Feingehaltsstempel und Gewichtsangabe, sodass einzelne Gramm-Stücke im Bedarfsfall eigenständig handelbar oder überprüfbar sind. Den aktuellen Goldpreis je Gramm können Sie jederzeit als Referenz verwenden.
Aufbau und Herstellung
CombiBar-Tafelbarren werden geprägt (nicht gegossen), was eine präzisere Oberfläche und schärfere Stempelung ermöglicht. Die bekannteste Produktlinie stammt von Valcambi (Schweiz), einem der weltweit führenden Scheideanstalten. Weitere Anbieter sind Argor-Heraeus und C. Hafner. Die fertige Tafel wird in einer versiegelten Assay-Karte (Blister) geliefert, die Echtheit und Gewicht bestätigt.
Gängige Größen (Gold)
| Gesamtgewicht | Segmente | Einzelgewicht je Segment |
|---|---|---|
| 10 g | 10 | 1 g |
| 20 g | 20 | 1 g |
| 50 g | 50 | 1 g |
| 100 g | 100 | 1 g |
Silber-CombiBar werden in der Regel als 100-g-Tafel (100 × 1 g) angeboten; gelegentlich auch als 10-g-Variante.
Feingehalt und Qualität
Gold-Tafelbarren werden ausschließlich aus Feingold 999,9 ‰ (24 Karat) gefertigt und erfüllen damit die Anforderungen an Anlagegold nach europäischem Steuerrecht. Silber-Varianten bestehen aus Feinsilber 999 ‰. Damit unterscheiden sich CombiBar nicht im Materialwert von herkömmlichen Barren gleichen Gewichts – lediglich die Form und der damit verbundene Mehraufwand in der Herstellung schlagen sich im Aufgeld nieder.
Aufgeld und Kostenstruktur
Das Aufgeld eines CombiBar liegt spürbar über dem eines klassischen Gussbarrens gleichen Gewichts. Ursachen sind:
- Höherer Prägungsaufwand und Materialpräzision
- Versiegeltes Blister-Zertifikat je Einheit
- Markenpräsenz (Valcambi, Argor-Heraeus)
Wer die Tafel aufbricht und einzelne Segmente weitergibt oder verkauft, sollte beachten, dass gebrochene Segmente ohne Originalverpackung schwerer zu vermarkten sind und von manchen Händlern nur zum Schmelzwert angekauft werden. Prüfen Sie den Ankaufspreis mit dem Goldrechner vorab.
Anwendungsfälle
- Notfallreserve in kleinen Einheiten – ohne Bankverbindung oder Wechselgeldproblem teilbar.
- Schenkung / Geschenk – einzelne 1-g-Segmente lassen sich individuell übergeben.
- Schrittweiser Verkauf – wer nur einen Teil seiner Goldreserve veräußern möchte, bricht die benötigte Menge ab.
- Sparaufbau – regelmäßiger Zukauf kleiner Einheiten, ähnlich einem Edelmetall-Sparplan.
Echtheitsprüfung
Jedes Segment eines CombiBar kann mit gängigen Methoden geprüft werden: Gewicht, Abmessungen und Dichte stimmen bei echtem Feingold exakt mit den Herstellerangaben überein. Nutzen Sie dazu den Münzgewicht- und Echtheitsprüfer. Wolfram-Fälschungen lassen sich per Dichtebestimmung (Archimedisches Prinzip) zuverlässig aufdecken, da Wolfram nahezu dieselbe Dichte wie Gold hat, aber in der Röntgenfluoreszenzanalyse sofort auffällt.
Steuerliche Behandlung in Deutschland
Gold-CombiBar: Da Gold-Tafelbarren einen Feingehalt von 999,9 ‰ aufweisen, gelten sie als Anlagegold im Sinne des § 25c UStG und sind beim Kauf von der Umsatzsteuer befreit. Beim Verkauf mit Gewinn gilt: Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn für Privatpersonen einkommensteuerfrei (§ 23 EStG, Spekulationsfrist). Bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres zählt der Gewinn zum zu versteuernden Einkommen, sofern er die jährliche Freigrenze von 1.000 € übersteigt.
Silber-CombiBar: Silber ist kein Anlagegold und unterliegt beim Kauf der vollen Mehrwertsteuer von 19 % (bzw. ca. 7 % effektiv bei Differenzbesteuerung nach § 25a UStG). Auch für Silber gilt die einjährige Spekulationsfrist nach § 23 EStG.
Bei Barzahlung gilt ab 2.000 Euro die Identifizierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG) – dieser Schwellenwert wurde 2020 von ehemals 10.000 Euro deutlich abgesenkt.
Hinweis: Dies ist keine Steuer- oder Anlageberatung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Kurz gemerkt
Der CombiBar ist ein ausgereiftes Produkt für alle, die physisches Feingold oder Feinsilber in kleinstmögliche Einheiten aufteilen möchten, ohne mehrere separate Barren kaufen zu müssen. Das höhere Aufgeld gegenüber Standardbarren ist der Preis für diese Flexibilität – wer sie nicht braucht, fährt mit klassischen Barren oder Bullionmünzen kostengünstiger.